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Also das "beschaffen" von Mitteln kann einen stutzig machen.
Dies könnte u.U. eine gewerbliche Tätigkeit darstellen.
Also abklären, wie die Mittelbeschaffung läuft. Haben die z.B. einen großen Onlineshop oder einen Verkaufsladen, würde dies gewerblich angemeldet werden müssen.
Grüße
Gepostet am 10.02.2026 um 17:46 von:
Benutzer: Pitti81
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