Forum-Gewerberecht
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Sehe ich anders, aber hier kann man bestimmt vorzüglich "streiten"
Das mag für Einzelunternehmen etc. durchaus zutreffen, aber eine GmbH wird gemäß GewStG zu einem [U]Gewerbebetrieb. [/U]
"[I]Als Gewerbebetrieb gilt stets und in vollem Umfang die Tätigkeit der Kapitalgesellschaften (insbesondere Europäische Gesellschaften, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung)"[/I]
Ergänzt durch § 2 HGB, [I]"Ein gewerbliches Unternehmen, dessen Gewerbebetrieb nicht schon nach § 1 Abs. 2 Handelsgewerbe ist, gilt als Handelsgewerbe im Sinne dieses Gesetzbuchs, wenn die Firma des Unternehmens in das Handelsregister eingetragen ist"[/I]
Darüber wird auf der Seite der Handelskammer Hamburg auch informiert:
[I]"Unabhängig von der Art ihrer Tätigkeit ist eine GmbH kraft Rechtsform immer ein Gewerbebetrieb und unterliegt damit der Gewerbesteuer."[/I]
Darum melde ich Kapitalgesellschaften mit diesem Tätigkeitsfeld auch an.
Schön wäre dazu mal ein eindeutiges Urteil.
Mit stellen sich schon leicht die nicht vorhandenen Nackenhaare auf wenn ich mich frage, wieso man für die Verwaltung eigenen Vermögens erst einmal 25 Riesen in eine GmbH steckt.
Ich vermute nämlich, dass diese Ausnahmeregelung nicht für solche Konstrukte gedacht war, sondern eher für Tante Erna, die bissl PV aufm Dach hat und privat nen kleines Zimmer in Ihrem Haus vermietet....
Grüße
Gepostet am 29.01.2026 um 14:21 von:
Benutzer: Pitti81
Der Original-Beitrag :
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