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da bin ich anderer Meinung. Gewerbeanmeldepflicht Kraft Rechtsform gibt es nicht.

Wenn jemand eigenes Vermögen verwaltet - hier offensichtlich Anteile an anderen Unternehmen hält - ist das kein Gewerbe.

Richtig mag sein, dass die GmbH Kraft Rechtsform IHK-Mitglied ist und möglicherweise auch Gewerbesteuer zahlen muss. Gleichwohl interessiert uns das nicht. Allein die GewO ist maßgeblich und die knüpft alleine an die Tätigkeit an.

Beste Grüße
   
CS



Gepostet am 29.01.2026 um 09:58 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=130351#post130351


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