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 Moin  

Da würde ich kein großes Heck-Meck machen.  smile  

Eine vermögensverwaltende GmbH, gilt, auch wenn Sie nur verwaltet (aus Steuergründen o.ä.) kraft Rechtsform grds. als gewerblich, was eine Gewerbeanmeldung erfordert.

Eine Erlaubnispflicht nach GewO sehe ich hier nicht.

Grüße



Gepostet am 28.01.2026 um 11:37 von:
Benutzer: Pitti81
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=130327#post130327


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