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Hallo zusammen,

vor kurzem habe ich eine Gewerbeanmeldung einer GmbH erhalten, wobei die Tätigkeitsbeschreibung wie folgt lautet: "Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen jeder Art als vermögensverwaltende Holdinggesellschaft. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben,die dem Gesellschaftszweck unmittelbar odermittelbar zu dienen geeignet sind.". Nach meinem Kenntnisstand ist das Verwalten von eigenem Vermögen nach Definition kein Gewerbe. Sollte jedoch "das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen" das Vermögen Dritter mit einbeziehen wäre es ein Gewerbe. Ab welchen Beteiligungsanteilen eines Unternehmen gilt es nicht mehr als Eigenvermögen?!
Welches genehmigungspflichtige Gewerbe wäre es demnach?



Gepostet am 21.01.2026 um 14:28 von:
Benutzer: Ordnungsamt123456
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