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» Rechtsformwechsel Einzelunternehmen in Einzelunternehmen e.K. «

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es liegt kein Rechtsformenwechsel vor, weil ein im HR eingetragener e.K. gewerberechtlich unverändert ein Einzelunternehmer bleibt.

Ein e.K. ist ein im HR eingetragener Einzelunternehmer.

Dennoch bleibt die Frage der Ummeldung, weil er im Geschäftsverkehr dank des HR-Eintrages unter anderem Namen auftreten kann.

Da traue ich mir fast kein Urteil zu. Eine Ummeldung hat zu erfolgen, wenn "der Name des Gewerbetreibenden geändert wird" (§ 14 Abs. 1 Nr. 2a) GewO). Eigentlich ändert er als Person seinen Namen ja nicht und eine jur. Person, die ihren Namen ändert, liegt auch nicht vor. Es ist nur der "Geschäftsname". Legt man das Wort NAME weit aus, ließe sich eine Ummeldepflicht begründen. Wenn nicht, dann nicht.

Klar ist für mich nur, dass eine Ab- und Wiederanmeldung ausscheidet.

Empfehlung für die Zukunft: Fallbesprechungen bitte im geschlossenen Forenbereich.    

Beste Grüße
CI
   



Gepostet am 21.01.2026 um 09:39 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=130278#post130278


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