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» Stiftung & Co. KG wird zu Stiftung «
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ich blende das oben Gesagt mal aus und meine zum neuen Fall:
1. Das Ausscheiden einer UG als Kommanditist interessiert uns ja eigentlich nicht, weil die Kommanditisten einer KG kein Gewerbe anmelden (können/dürfen).
2. Irritierend schient mir die Löschung der KG. Wenn das so ist, müsste jetzt eigentlich eine völlig neue Stiftung & Co. KG im Rennen sein.
3. Wenn in der alten und in der neuen Konstellation die gleiche Stiftung Komplementär ist, darf man tatsächlich darüber nachdenken, dass diese angemeldet bleibt und die Änderung einer Namensänderung gleichzusetzen ist.
Gepostet am 20.10.2025 um 14:11 von:
Benutzer: Civil Servant
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