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Hallo,

in dieser Thematik liegt mir jetzt auch eine Meldung vor, die inhaltlich gleichlautend ist (Stiftung & Co. KG im Handelsregister gelöscht, nachdem Kommanditistin (UG) ausgeschieden ist, Stiftung macht allein weiter). Es wird noch explizit in der Meldung erwähnt: "Es handelt sich nicht um eine Meldung nach § 14 oder 55c GewO, sondern um eine Berichtigung des Datensatzes".

Mit einer Datenberichtigung (noch dazu kostenfrei) tue ich mich aus den bereits genannten Gründen ebenfalls schwer. Technisch lässt sich das mit VOIS GESO nicht über die Datenkorrektur erfassen, es bliebe also nur eine Meldung nach § 14 GewO.

Bedenkt man, dass inzwischen jede Namensänderung einer natürlichen oder juristischen Person nach § 14 GewO anzeigepflichtig ist, warum sollte man dann diese Änderung hier als gebührenfreie Datenberichtigung durchführen? Das müsste dann doch mindestens eine Gewerbeummeldung wegen Änderung der Firmenbezeichnung sein?



Gepostet am 20.10.2025 um 13:45 von:
Benutzer: Marten
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