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Moin!
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Ihre Bauchschmerzen sind also begründet.
Ich befürchte allerdings, ich bin hier der einzige, der das so sieht wie die Verfasser der Verwaltungsvorschrift - und die juristischen Berater Ihrer Fachanwendung.
Wenn Sie Ihr Programm (im Sinne des Fachanwendung) richtig ausgeführt haben, haben Sie den Betrieb über die XY Stiftung & Co. KG (als Betriebsinhaberin) angelegt. Dieser (untergegangene) Betrieb muss abgemeldet und der neue Betrieb muss angemeldet werden. Das Gewerbetreibender immer die Stiftung war, ist unerheblich. Es sind gleichwohl formal unterschiedliche Betriebe, wenn auch ein und desselben Gewerbetreibenden. Aber wie gesagt, das ist hier Mindermeinung.
Gruß
Ludwig
Gepostet am 09.10.2025 um 15:43 von:
Benutzer: Ludwig
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