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Hallo,

wir haben das gleiche Problem. Die juristische Person ....Stiftung & Co.KG wurde aufgelöst, da der Kommanditst ..... UG (haftungsbeschränkt) ausgeschieden ist. Somit ist der persönlich haftende Gesellschafter übrig geblieben.

Der phG .... Stiftung ist eine eigenständige juristische Person und übernimmt die Geschäfte eigenständig und müsste meiner Meinung nach das Gewerbe anmelden.



Gepostet am 18.09.2025 um 14:48 von:
Benutzer: Jannes
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