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» Stiftung & Co. KG wird zu Stiftung «
Hallo,
an Stelle des bisherigen Komplementärs (UG [haftungsbeschränkt]) ist also ein neuer Komplementär (Stiftung) getreten? Dann wären eine Ab- und eine Anmeldung zu erstatten.
Zu klären wäre freilich noch, ob es sich um eine rechtfähige Stiftung handelt, da eine nicht rechtsfähige Stiftung nicht Gewerbetreibende i. S. d. GewO sein kann. Gewerbetreibender wäre in diesem Fall der Träger (Treuhänder) der Stiftung (VGH Mannheim, Urt. v. 15.05.2012, Az. 6 S 998/11).
Gepostet am 18.09.2025 um 10:05 von:
Benutzer: Thomas Mischner
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