Forum-Gewerberecht
» Stiftung & Co. KG wird zu Stiftung «
Bei mir hat sich heute ein Fall aufgetan, bei dem ich leider etwas ins Straucheln geraten bin.
In der Regel sind Komplementäre, welche aus einer KG aussscheiden ja anzeigepflichtig.
Dasselbe gilt bei dem Eintritt eines neuen Komplementärs in eine KG.
Der folgende Fall ist für mich jedoch neu oder zumindest ungewöhnlich und ich finde einerseits die Rechtsauffassung des Anwaltes durchaus in Ordnung, kann mich aber andererseits irgendwie nicht so richtig mit der Verarbeitung im Register anfreunden.
Konstellation:
Angemeldet ist hier eine Stiftung & Co. KG.
Komplementär ist eine Stiftung.
Nun wurde die KG aus dem Handelsregister gelöscht und der ehemalige Komplementär (Stiftung) führt die gewerbliche Tätigkeit selber weiter aus.
Nun habe ich den Betrieb aufgefordert, das Gewerbe abzumelden und durch die Stiftung neu anzumelden.
Der Rechtsanwalt des Betriebes hat dies jedoch ganz anders gesehen und verlangt lediglich eine Datenberichtigung (interne Ummeldung ohne Bestätigung).
Nach dem Lesen der Kommentierungen bin ich jedoch gar nicht mehr so sicher, ob meine Aufforderungen korrekt waren.
Nun bin ich aufgrund der Löschung der KG im HR davon ausgegangen, dass dies eine Meldepflicht auslöst.
Ich hatte jedoch noch nie den Fall, dass der ehemalige Komplementär die Tätigkeit der KG exakt weiter so ausübt und bin hin und her gerissen.
Ich tendiere jetzt abschließend dazu, die Rechtsauffasung des Rechtsanwaltes zu teilen und die Stiftung & Co. KG per interner Ummeldung zur Stiftung zu machen.
Alternativ würde ich eine meldepflichtige Namensänderung sehen, und mir diese durch Ummeldung bestätigen lassen.
Abschließend würde ich gerne wissen wie ihr das seht?
Bin ich auf dem richtigen Weg?
Ist es doch eine Ab- und Anmeldung und ich habe etwas übersehen?
Und wie wäre es, wenn das gleiche mit einer GmbH & Co. KG und entsprechend einer GmbH abläuft, würde ich das dann auch als interne Ummeldung erfassen oder gibt es da einen Unterschied den ich nicht sehe, z.B. wegen der Beteiligung einer Kapitalgesellschaft?
Ich bedanke mich für das Lesen und ggf. hilfreiche Vorschläge und/oder Tipps bzw. Hilfestellungen oder eine einfache Bestätigung, dass die "interne Ummeldung" bzw. "meldepflichtige Namensänderung" rechtlich korrekt wäre
mit freundlichsten Grüßen aus dem Norden und allen vorab ein wunderschönes Wochenende!
Gepostet am 12.09.2025 um 08:53 von:
Benutzer: Dredwam
Der Original-Beitrag :
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