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Hallo aus Neuss,

die Regelung des Bürokratieabbaugesetzes I sieht meines Erachtens ausschließlich für die Bauämter einen generellen Wegfall des Widerspruchs vor.

Dies ist daraus ersichtlich, dass sich der entsprechende Passus konkret auf die Behörde bezieht, während jedoch in den die Ordnungsämter betreffenden Regelungen explizit die Gesetze und Verordnungen aufgeführt werden. Hierbei handelt es sich aufgrund der gewählten Form um eine abschließende Aufzählung. Eine Erweiterung auf Entscheidungen mit anderen Rechtsgrundlagen ist somit ausgeschlossen.

Insofern bleibt es für uns bei den unterschiedlichen Rechtsbehelfen.


Jürgen Schmitz



Gepostet am 23.04.2007 um 09:53 von:
Benutzer: OJ Neuss
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=12956#post12956


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