Forum-Gewerberecht

» Widerspruchsverfahren «

Hi aus Herzogenrath,

ein Kollege aus der Bauordnung hat mir heute morgen die Niederschrift der Dienstbesprechungen des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW zugemailt. Auf Seite 39 wird auch Bezug auf das Bürokratieabbaugesetz genommen.

Zitat:

zum Wegfall des Widespruchsverfahrens:

Betroffen sind alle Entscheidungen von Bauaufsichtsbehörden und Baugenehmigungen, unabhängig von ihrer Rechtsgrundlage. Darunter fallen auch Gebührenbescheide.

Demnach nur eine Rechtsbehelfsbelehrung, mit dem klagehinweis sowohl für den Bescheid als auch für die Gebühren.

Grüße vom Westzipfel

Hartmut Fries



Gepostet am 23.04.2007 um 09:25 von:
Benutzer: Hartmut Fries
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=12955#post12955


Beitrags-Print by Breuer76