Forum-Gewerberecht
» GmbH gegründet - lt. Aufenthaltstitel nicht erlaubt «
Die Gewerbeanzeige ist selbstverständlich entgegenzunehmen. Sie ist bekanntlich eine bloße einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung des Gewerbetreibenden. Entgegen einem häufigen Missverständnis trifft die Gewerbebehörde mit der Entgegennahme der Anzeige keine Entscheidung darüber, ob das angezeigte Gewerbe auch ausgeübt werden darf.
Da das Verbot der selbständigen Tätigkeit in den Bereich des Aufenthaltsrechts fällt, ist es dann Sache der Ausländerbehörde, entsprechend tätig zu werden.
Gepostet am 14.04.2025 um 13:59 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
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