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Es geht nicht nur um die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen, sondern um die Sicherung des demokratischen Rechtsstaates: Ein Mensch, der ständig bespitzelt, registriert, und von speziell auf ihn abgestimmter Werbung gegängelt wird, verändert mit der Zeit sein Verhalten. Er soll zum durchschaubaren, beliebig manipulierbaren Objekt derjenigen degradiert werden, die seine Daten benützen. Damit werden Grundprinzipien unserer Verfassung - die Menschenwürde und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit - beschädigt.

Wer sich überwacht und ausspioniert fühlt, nimmt möglicherweise andere von der Verfassung garantierte Rechte wie freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit nicht mehr in Anspruch. So zerstört der Verlust der informationellen Selbstbestimmung die Bereitschaft zur Engagement und Teilnahme an der Gesellschaft. Damit geht der Gemeinschaft eine Vielfalt von Ideen, Meinungen und Talenten verloren.

Hier geht es also keineswegs nur um private Bedürfnisspielräume, die jeder für sich selbst aushandeln kann. Zur Disposition stehen zunehmend Grundrechte, die nicht verhandelbar sind, sondern unverzichtbar für Gemeinwohl und den Fortbestand der Demokratie.
Diese Schlussfolgerungen hat das Bundesverfassungsgericht bereits im so genannten "Volkszählungsurteil" vom 15. Dezember 1983 ausdrücklich benannt:

"Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffende Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen oder zu entscheiden. Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. Wer damit rechnet, dass etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und dass ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8, 9 GG) verzichten. Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist." [i] [/i] BigBrotherAwards verleihen heißt: Frühzeitig einschreiten, Bürgerrechte schützen, Demokratie stärken - und Datenkraken gemeinsam stoppen, bevor sich der Einzelne allein durch alle Instanzen klagen muss.   Gefunden unter: [url=http://www.bigbrotherawards.de/why]http://www.bigbrotherawards.de/why[
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Gepostet am 19.04.2007 um 08:47 von:
Benutzer: anders
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