Forum-Gewerberecht

» Glückspiel im Reisegewerbe «

Hallo Herr Luxemburger,

bei dem von Ihnen geschilderten Würfelspiel handelt es sich tatsächlich um ein Glücksspiel.

Der Spieler muss einen Einsatz in Höhe von 5,-€ bezahlen, um die Spielberechtigung an einem Spiel, welches maßgeblich vom Zufall abhängig ist, zu erwerben. Dies tut der Spieler, weil er einen Vermögensvorteil in Form von einem geldwerten Warengewinn im Erfolgsfall erhalten könnte.

Somit haben sie alle Tatbestndsmerkmale vom Glücksspiel erfüllt:
- Einsatz
- Zufallsspiel
- Gewinnmöglichkeit

Wenn Ihr "Kunde" weitere Nachfragen hat, weil er Ihnen nicht glaubt oder ähnlich, verweisen Sie ihn an das Landeskriminalamt Rheinland Pfalz, weil das für Glücksspiel unter freiem Himmel zuständig ist.


Gruß Meike



Gepostet am 18.04.2007 um 20:30 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=12877#post12877


Beitrags-Print by Breuer76