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= bei einem Einzelunternehmen der Einzelunternehmer, da er ja die Dienste erbringt bzw. erbringen sollte, wenn er wirklich derjenige welche ist.

In Ihrem Fall wäre eine solche Info im Impressum für mich das erste Indiz eines Strohmannverhältnisses.



Gepostet am 11.03.2025 um 14:01 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=128765#post128765


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