Forum-Gewerberecht

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@Ludwig

es geht hier um Gewerbetreibende die ihr Gewerbe eben nicht am Wohnort ausüben.

Dadurch zwingen Sie jemanden ja, ein Gewerbe an einer Stätte anzumelden, die so gar nicht existiert. Bei bestimmten Content-Creator ist das Internet die Betriebsstätte und wenn eine Person nur am Reisen ist und von jedem Spot der Welt "Content" hochlädt, dann ist seine Betriebsstätte definitiv nicht die Wohnadresse. Nur weil es immer so gemacht wird, heißt es nicht, dass das faktisch die logische Schlussfolgerung ist.

Durch den Impressum-Service ist doch eine Kontaktmöglichkeit gegeben, diese Person ist dadurch doch schriftlich zu erreichen. Eine Wohnadresse besteht zudem auch, also würde ich das hier nicht an die große Glocke hängen.

Wäre der Gewerbetriebende ein Handwerker zum Beispiel, wäre das eine ganz andere Sache.



Gepostet am 26.02.2025 um 10:38 von:
Benutzer: Adidas
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=128721#post128721


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