Forum-Gewerberecht

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es handelt sich hier um einen Blogger, bitte dieses Schubladendenken unterlassen... Die gewerberechtlichen Tätigkeiten verändern sich von Jahrzehnten zu Jahrzehnten. Die Gewerbeordnung ist in die Jahre gekommen, solche Tätigkeiten wie Blogger, Content-Creator, Streamer, YouTuber, Tik-Toker kennt die Gewerbeordnung gar nicht. Unter dem Impressum-Service ist der jeweilige Gewerbetreibende doch zu kontaktieren und seine gewerblichen Aktivitäten lassen sich im Netz (in den meisten Fällen abgespeichert) sehr gut nachverfolgen.



Gepostet am 25.02.2025 um 07:38 von:
Benutzer: Adidas
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=128693#post128693


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