Forum-Gewerberecht
» Devisenhandel übers Internet «
Hallo in die Runde,
mit liegt eine Gewa1 mit folgenden Tätigkeiten vor:
"Eigenständiger Handel mit Devisen, Indizes, Rohstoffen und Kryptowährungen."
Den Gewerbetreibenden habe ich bisher noch nicht erreicht. Ich will rückfragen, ob nur eigenes Geld (eigenständiger Handel) oder auch mit Gelder von Dritten gehandelt wird.
Sollten nur eigene Gelder gehandelt werden oder eine Art Pop-Up-Trading angeboten werden, sehe ich keine anzeigepflichtige Tätigkeiten nach GewO. Oder sehe ich das falsch?
Hinsichtlich der Erlaubnispflicht: Gilt diese auch, wenn man nur mit eigenem Geld handelt?
Danke für eine Info.
Gepostet am 21.02.2025 um 09:00 von:
Benutzer: H. Allgaier
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=128681#post128681
Beitrags-Print by Breuer76