Forum-Gewerberecht

» Gewerbeuntersagung nach Gewerbeabmeldung «

   

klingt in meinen Ohren merkwürdig. Warum sollte man nach fünf Jahren noch tätig werden?

Da sollte es genügen nachzuschauen, ob, wann und wo er ggf. wieder gewerblich tätig wird.

Anders sieht die Sache aus, wenn das Gewerbe zwar abgemeldet ist, tatsächlich aber noch ausgeübt wird.

Beste Grüße

CS



Gepostet am 12.02.2025 um 11:23 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=128595#post128595


Beitrags-Print by Breuer76

Loading...