Forum-Gewerberecht

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Hallo ins Forum,

ich greife aus einem (für mich) aktuellen Anlass das Thema Hufbeschlagschmied etc. mal wieder auf. Bei mir hat sich jemand gemeldet, der in den nächsten Tagen genau für diese Tätigkeit ein Gewerbe anmelden möchte.

Offenbar gibt es laut meiner Recherche zum Bundesrecht keine Änderungen beim HufbeschlG und der HufbeschlV.

Das heißt doch immer noch, wer diesen Beruf ausüben möchte, benötigt die Anerkennung der zuständigen Behörde bzw. muss staatlich geprüft sein. Dass diese Berufsgruppe kein Gewerbe im Sinne der Handwerksordnung betreibt, ist ja auch immer noch im § 3 Absatz 4 HufbeschlG geregelt.

Ist das Ganze aber auch eine nach der GewO anzeigepflichtige Tätigkeit?

Bei dem Erfordernis der staatlichen Prüfung würde ich eher dazu tendieren, das als Freien Beruf im Sinne des § 6 GewO anzusehen.

Kann mir jemand helfen, da Ordnung reinzubringen? Der Landmann-Rohmer gibt leider nichts her...



Gepostet am 11.02.2025 um 15:48 von:
Benutzer: Andreas Goldmann
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=128588#post128588


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