Forum-Gewerberecht
» Essensausgabe für Kinder «
Ich benötige mal wieder das Schwarmwissen der Forenmitglieder.
FA. XY betreibt eine reine Essensausgabe für Kinder einer Grundschule.
Das Essen wird geliefert und von den Mitarbeitern der Firma an die Kinder ausgegeben und das Geschirr gereinigt.
Die Mitarbeiter produzieren kein Essen. Es werden vor Ort auch keine Verkäufe durchgeführt. Die Abrechnung (Bezahlung des Essens durch die Eltern) erfolgt über die Hauptniederlassung der FA YX in einem anderen Bundesland.
Jetzt fragt die Fa. an, ob diese reine Essensausgabe eine unselbstständige Zweigstelle ist und gewerblich angemeldet werden muß.
Unser erster Gedanke JA muß angemeldet werden. Unser zweiter Gedanke NEIN es ist kein Gewerbe. Jetzt sind wir verunsichert und fragen, ob Jemand so einen SV schon mal hatte.
Gepostet am 30.01.2025 um 10:19 von:
Benutzer: Gewerbe5030
Der Original-Beitrag :
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