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da die Rechtsfähigkeit einer GbR gewerberechtlich (unverändert) nicht anerkannt ist, sind die jeweiligen Gesellschafter die Gewerbetreibenden, die dann auch anmelden müssen. Deswegen finde ich es komisch, dass die Auskunft aus dem Gewerberegister die Daten der Gesellschafter nicht enthält.

Die Auskunft der Polizei halte ich für falsch. Eine Person, die eine Strafanzeige erstattet, muss nicht schon den Tatverdächtigen benennen. Wenn Sie aber noch nicht einmal nach den 50 € gefragt hat, finde ich die Strafanzeige als ersten Schritt in der Sache schon etwas übertrieben.

Daher anderer Aspekt: Eigentlich will die Frau verständlicherweise doch nur die 50 € haben. Für mich ist das eine Forderung, die sie geltend machen will/muss. In dem Fall, muss sie allerdings schon zwingend ihren Kontrahenten kennen. Wenn Sie so das Interesse geltend macht, scheint mir die entsprechende Auskunft gerechtfertigt.

Noch eine Bitte: Derartige Sachverhalte sollten im internen Forenbereich thematisiert werden.    

Beste Grüße
   
CS



Gepostet am 27.01.2025 um 09:22 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
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