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» Erweiterte Gewerbeauskunft "rechtsliches Interesse" «

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur erweiterten Gewerbeauskunft nach § 14 Abs. 7 GewO.
Demnach dürfen entsprechende Daten nur übermittelt werden, wenn der Empfänger ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt.

Folgendes ist der Fall:
Eine Dame hat zu Weihnachten einen Gutschein für ein Restaurant im Wert von 50 € geschenkt bekommen (dieser wurde am 13. Dezember erworben). Der Betreiber hat seinen Betrieb am 02. Januar rückwirkend zum 31. Dezember abgemeldet.
Für mich ist das ein vorsätzliches Verhalten, der Inhaber muss zum Zeitpunkt der Ausstellung ja schon gewusst haben, dass er seinen Betrieb demnächst schließen wird...

Die Dame hat uns die Quittung vorgelegt und beabsichtigt eine Strafanzeige zustellen, was nur möglich ist, wenn Sie die entsprechenden Daten des Inhabers angeben kann (so wurde es Ihr von der Polizei mitgeteilt).
Eine einfache Auskunft hilft hier nicht weiter, da es sich um eine GbR handelt, deren Name keinen Aufschluss über die einzelnen Gesellschafter gibt.


Wie würdet Ihr mit dem Sachverhalt umgehen?  verwirrt  



Gepostet am 24.01.2025 um 08:59 von:
Benutzer: lsfabian
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