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» Gaststättengewerbeanzeige annehmen bei Unzuverlässigkeit «

Hallo,
ein Gewerbetreibender möchte eine Anzeige nach dem NGastG vornehmen, vermutlich auch noch mit frühzeitigen Beginn auf Dauer für eine Gaststätte mit alkoholischen Getränken, alkoholfreien Getränken und Speisen (Imbiss).
Das Führungszeugnis enthält jedoch diverse Eintragungen, letzte Verurteilung danach in 2022. Davor in regelmäßigen Abständen auch Vorkommnisse gehabt wegen Betrug, Betäubungsmittelgebrauch, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung.
Darf ich ihm von vornherein die Anzeige nach dem NGastG verwehren, da evtl. die Person nicht als zuverlässig anzusehen ist?
Dürfte ich ihm die Anzeige erlauben ohne Alkoholausschank?

Bisher hat er noch keine Anzeige nach § 2 NGastG bei mir abgegeben.

Vielleicht kann mir jemand sagen, wie ich da weiter verfahren soll.



Gepostet am 15.01.2025 um 22:17 von:
Benutzer: Vossibär
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