Forum-Gewerberecht
» Meldepflicht GmbH: Holding/ Verwaltung eigenes Vermögen und Beteiligung an anderen Unternehmen «
Kleine Ergänzung:
Die "Rechtsgrundlage" ist der Gewerbebegriff der Gewerbeordnung.
Gewerbe ist jede selbständige, erlaubte, auf Dauer angelegte (oder zumindest mit Wiederholungsabsicht ausgeübte) und mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Tätigkeit mit Ausnahme der freien Berufe, der Urproduktion und der Verwaltung eigenen Vermögens.
Letztere ist also kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung.
Ob sich hinter der Bezeichnung „Beteiligung an anderen Unternehmen“ ggf. doch ein Gewerbe verbirgt, erscheint mit nicht so eindeutig. Sollte sich die GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin an einer Personengesellschaft (z. B. OHG oder KG) beteiligen und als solche eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, wäre sie Gewerbetreibende und nach § 14 Abs. 1 GewO anzeigepflichtig. Anders jedoch z. B. als Gesellschafterin einer anderen GmbH, da diese als juristische Person selbst Gewerbetreibende wäre. Es kommt also darauf an.
Gepostet am 08.01.2025 um 16:44 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
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