Forum-Gewerberecht
» Verwaltung eigenen Vermögens Gewerbe angrenzung «
[quote][i]Original von Thomas Mischner[/i]
Da gibt es z. B. VGH Mannheim, Urt. v. 09.05.1995 (14 S 2402/94):
Leitsatz: „Wer Wohngebäude aufkauft, sie mit eigenen Arbeitnehmern renoviert und die Wohnungen anschließend vermietet, übt ein Gewerbe im Sinn von § 1 Abs 1 GewO aus.“
Aus den Gründen: „Der Kläger kauft laufend ältere Wohngebäude auf, die er saniert und anschließend hauptsächlich zu Wohnzwecken vermietet. Bei der Renovierung der Gebäude beschäftigt er Arbeitnehmer im Rahmen der sozialversicherungsfreien Grenzen. Die vom Kläger gezahlten Löhne beliefen sich im Jahr 1988 auf mindestens DM 65 740,--,im Jahr 1990 auf mindestens DM 50 458,-- und im Jahr 1991 auf mindestens DM 45 152,--. Im gleichen Zeitraum erzielte der Kläger aus den sanierten Wohnungen Mieteinnahmen von über DM 200 000,-- pro Jahr.“
Es kommt also darauf an, was man unter „einem Objekt“ versteht (das kann ein einzelnes Haus sein oder auch ein Wohn- oder Industriegebiet), sowie in welchem Umfang hierbei Kapital und Arbeitskräfte eingesetzt werden und man am allgemeinen Wirtschaftsverkehr teilnimmt.[/quote]
Kann mir jemand das Urteil zukommen lassen. Ich finde das irgendwie nirgends, weil wir auch kein Beck Online besitzen.
Gepostet am 19.12.2024 um 10:26 von:
Benutzer: Julia
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=128385#post128385
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