Forum-Gewerberecht

» Weiterführung Gewerbe durch Erbengemeinschaft nach Tod «

 Moin  

Wieso darf ich innerhalb meiner Kompetenz nicht beraten?
Die Gewerbebehörde ist ein Dienstleister....

Wenn ein Gewerbetreibender vor mir sitzt und sich unsicher ist, ob er eine GbR oder eine GmbH gründen soll und mich fragt, was die größten Unterschiede sind, sage ich bestimmt nicht " weiß ich zwar, darf ich Ihnen aber nicht sagen..."  großes Grinsen  

Ich habe eine Beratungspflicht und des weiteren sollte ja "nur" das Merkblatt mitgegeben und besprochen werden....  Weißnicht  

Grüße

P.S.

Ja, wir hatten damals auch das GESO, da konnte man ja wirklich alles rein schreiben...oder auch gar nichts. Die fehlende Plausibilitätsprüfung führte dazu, dass vor Umstellung auf VOIS mehr als 5.000 (kleine) Fehler berichtigt werden mussten. Händisch.

Da hat man sich gedanklich bei den vorherigen Kollegen schön bedankt.  großes Grinsen  



Gepostet am 17.12.2024 um 08:05 von:
Benutzer: Pitti81
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=128380#post128380


Beitrags-Print by Breuer76