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Moin!

Ganz ganz dünnes Eis!

Es ist nicht Aufgabe der Gewerbebehörde, Gewerbetreibende oder solche, die es werden wollen, zivilrechtlich zu beraten. Sie darf es auch nicht.

Abgesehen davon dürfte es im Zweifel auch an der Kompetenz fehlen.

Gruß
Ludwig



Gepostet am 17.12.2024 um 00:08 von:
Benutzer: Ludwig
Der Original-Beitrag :
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