Forum-Gewerberecht
» Weiterführung Gewerbe durch Erbengemeinschaft nach Tod «
Hallo,
vielen Dank für den wertvollen Tipp. Ich arbeite derzeit noch mit dem alten GESO; da gibt es die sonstige deutsche Rechtsform noch. Aber dann werde ich davon abraten. Mal schauen, was der anfragende Rechtsanwalt davon hält.
Aber gut zu wissen, dass es möglich wäre, auch wenn es nicht praktisch ist.
Ich wünsche eine schöne restliche Adventszeit, eine ruhiges und schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr.
Gepostet am 16.12.2024 um 17:29 von:
Benutzer: Katja Wagener
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=128378#post128378
Beitrags-Print by Breuer76