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» Weiterführung Gewerbe durch Erbengemeinschaft nach Tod «

 Moin  

Eine Erbengemeinschaft ist tatsächlich eine "sonstige" Rechtsform, von dieser ist jedoch abzuraten.

Ich würde die Erben zu einem netten Gespräch einladen und die folgenden Informationen durchgehen:

[URL]https://www.rosepartner.de/erbengemeinschaft-unternehmen.html[/URL]

Im Endeffekt kann es uns egal sein, ob der Betrieb durch die Erbengemeinschaft den Bach runter geht, wobei es natürlich darauf ankommt, wie viele Erben sind in der Gemeinschaft, aber dann ist meiner Informationspflicht zumindest Genüge getan.

Und als Dienstleister möchte ich meine Gewerbebetriebe natürlich schon gern halten.    

P.S. Das VOIS lässt z.B. nur eine "sonstige Personengesellschaft" zu, dann ist allerdings ein HRA Eintrag nötig....  Weißnicht  

Grüße



Gepostet am 16.12.2024 um 15:20 von:
Benutzer: Pitti81
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=128375#post128375


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