Forum-Gewerberecht
» Verkauf von selbsthergestellter Dekoration auf dem Privatgrundstück «
grundsätzlich schon mal eines: Greenhorns im Gewerberecht bringen oft die Nutzung eines Privatgrundstücks zur Sprache. Gewerberechtlich aber spielt das überhaupt keine Rolle, denn Gewerbe ist
- jede nicht sozial unwertige (generell nicht verbotene = grundsätzlich "erlaubte")
- auf Gewinnerzielung gerichtete und
- auf eine gewisse Dauer angelegte
- selbständige Tätigkeit,
- ausgenommen Urproduktion,
- ausgenommen ferner die freien Berufe und bloße Verwaltung eigenen Vermögens u.a.
(BVerwG, Urteil vom 24.6.1976 – 56.74)
Man erkennt: Grundstücksfragen sind an dieser Stelle irrelevant. Selbst das Baurecht fragt - so denke ich - nicht nach Eigentumsverhältnissen, sondern nur, ob nach der jeweilgen Landesbauordnung eine Baugenehmigungspflicht (oder andere Pflichten) besteht oder nicht. Straßenverkehrsrecht oder Straßensondernutzungsrecht können auch eine Rolle spielen. Das ist aber unabhängig vom Gewerberecht zu sehen und man sollte sich davor hüten, die verschiedenen unterschiedlichen Rechtsbereiche miteinander zu vermischen.
Wenn die Dame Gewinn anstrebt, liegt ein Gewerbe vor und sie muss anmelden.
Interessanter ist die Frage mit dem Regal, denn da tritt die Frage auf, ist das im Sinne des § 14 GewO eine Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigestelle. Da müsste ich mir länger Zeit nehmen. Eine erste, aber nur rudimentäre Einschätzung:
Sie verkauft mittelbar von dieser Location aus ihre Ware. Von dort aus besteht also Kundenkontakt, auch wenn man sie selbst dort nicht antrifft. Daher tendiere ich zu einer unselbständigen Zweigstelle mit entsprechender Anmeldepflicht.
Auch dazu noch diese Ergänzung: Gewerberechtlich spricht nichts dagegen, dass eine Person B in der Ladenlokalität der Person A ein zweites Gewerbe betreibt. Etwas vereinfacht formuliert soll das Gewerberegister die Wahrheit abbilden und wenn es so ist, dass die Dame auf eigene Rechnung von einem Regal aus auf eigene Rechnung Ware verkauft, dass im Ladenlokal eines anderen Gewerbetreibenden steht, dann ist das so und sollte sich so auch im Gewerberegister wiederfinden.
Noch ein Tipp oder eine Anregung zum Schluss. Solche Fragen künftig, wenn möglich, im geschlossenen Forenbereich posten.
Beste Grüße
CS
Gepostet am 28.11.2024 um 15:17 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=128299#post128299
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