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erstmal nein, weil Vermögensverwaltung.

Wer als Gewerbenmensch aber bestrebt ist, seine Fehlerquote zu drücken, der wird nachfragen, welche konkreten Geschäftsvorfälle sich dahinter verbergen. Es ist nämlich nicht ausgeschlossen, dass die etwas unter Vermögensverwaltung subsumieren, was tatsächlich Gewerbe sein könnte.

Es ist leider im öffentlichen Recht (und nicht nur dort) so, dass man auf Fragen oft nicht eindeutig antworten kann, weil die Fälle, zumal wenn sie näher betrachtet werden, eben nicht eindeutig sind. Mitunter ist auch der zu beurteilende Sachverhalt nicht ausreichend aufgeklärt. Deswegen muss man hier im Forum - leider - auf Fragen nicht selten mit Gegenfragen reagieren.  Weißnicht  

Trotzdem einen schönen Tag und beste Grüße
   
Frank Schuster



Gepostet am 28.11.2024 um 10:13 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=128291#post128291


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