Forum-Gewerberecht

» Geräte ohne Zulassung «

[quote][i]Original von Lingna[/i]
Bereits die Nummer 09999…… deutet darauf hin, dass hier ein Geräte ohne Bauart-Zulassung betrieben wird!
Zum eine geht deine Darstellungen am Sachverhalt vorbei und zum anderen würde ich gerne wissen, wo du das alles in der SpielVO oder Zulassung gelesen haben willst?  Respekt  
[/quote]

Wenn ein Gerät, wie von mir beschrieben, als Vorführgerät betrieben wird, finde ich hierzu kein Verbot in der SpielV.
Solltest Du eines finden, dann gib mir bitte einen Tip.
Tatsächlich werden beim Promotiongerät keine Gewinne in Aussicht gestellt oder Freispiele gewonnen, zumal die Teilnahme unentgeldlich ist. (§9 Abs.2 oder §6a SpielV)



[quote][i]Original von Lingna[/i]
Hat man Dir evtl. eine bevorzugte Belieferung versprochen, oder betreibst du auch solche "Testgeräte"?[/quote]

Aber HALLO! Bitte geschmeidig bleiben!   
Ein solches Gerät kann ich nur kaufen und aufstellen. Natürlich würde ich dafür keine Zulassung abrufen.
Bevorzugte Lieferung? Kannst du knicken!
Aber folgendes Beispiel: Ich kaufe ein neues Gerät und rufe die Zulassung ab. Bis die Urkunde bei mir ist, vergehen teilweise bis zu einer Woche.
Ein solches Gerät stelle ich gerne als Kennenlernspiel in die Halle zusätzlich auf und nehme es erst nach Zugang der Zulassung bei der nächsten Abrechnung in Betrieb. (Dann wird natürlich ausgetauscht, also ein anderes Gerät dafür abgebaut)

Ich wollte nur sicherstellen, dass nicht ein unwissender Beamter losmarschiert (Bleistift geschultert) und arme unschuldige Automatenunternehmer jagt. Deshalb der Hinweis, dass Promotion nicht automatisch verboten ist... Danke  



Gepostet am 17.04.2007 um 11:30 von:
Benutzer: Corleis
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=12827#post12827


Beitrags-Print by Breuer76