Forum-Gewerberecht

» Gewerbeummeldung nach Gewerbeabmeldung «

Ja genau.

Wenn das Gewerbe noch betrieben werden würde, dann wäre das Verfahren zur Durchsetzung der Anzeigepflicht zu führen. Wenn aber schon klar ist, dass es nicht mehr betrieben wird, ist in diesem Moment ein nachträgliches Verfahren, um An- und Abmeldung durchzusetzen, vom Gesetzgeber nicht gewollt.

Ich weiß nur noch, dass mir das mal Frankfurter Kollegen erläuterten in einem Fall, bei dem wir Berührungspunkte hatten. Die haben mir das auch schriftlich geben können.
Ich wühle mal, ob ich da noch was finde.



Gepostet am 25.11.2024 um 13:29 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
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