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Doch noch Owi?  Kopfkratz  
Naja egal, jedensfalls sind dahingehend die Bußgelder höher, genau.
Bei uns wäre der Kreis zuständig.

Es wäre daher empfehlenswert, das eher ein solches Owi-Verfahren durchgeführt wird und bei einer Höhe ab 200€ die Eintragung GZR läuft.

Wie ich immer wieder mitbekomme, wissen das offenbar viele Behörden nicht und teilen ihre Bußgelder dementsprechend dem Bundesamt nicht mit.



Gepostet am 22.11.2024 um 10:21 von:
Benutzer: Roesje
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