Forum-Gewerberecht

» Geräte ohne Zulassung «

Nochmal zur Klarstellung:

Ich schätze mal die Zulassung ist beantragt, und wird in den nächsten Monaten (evtl.) auch kommen.

Aber Grundweg:
Warum darf ein PG Geräte für den REGULÄREN Spielbetrieb in seine Hallen hängen die (noch) keine Bauartzulassung haben ?
In der SpielV ist geregelt das KEIN §33c Gerät ohne Zulassungszeichen in der Öffentlichkeit aufgestellt werden darf.

Mit Promogeräten ist es etwas anderes, in der Tat können bei allen ADP-Geräten vor der 'Scharfschaltung' (stecken der Zulassungkarte/Chip) Promo-Spiele ausgelöst werden, innerhalb dieser Spiele ist keine Geldannahme/Ausgabe möglich.


Vieleicht sollten einige von Ihnen mal diverse PG-Hallen aufsuchen, Sie werden überrascht sein wie oft Sie Geräte ohne Zulassungskarte finden.



Gepostet am 17.04.2007 um 11:05 von:
Benutzer: tapier
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=12825#post12825


Beitrags-Print by Breuer76