Forum-Gewerberecht
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Mein innerer Monk wollte das früher mal so machen, aber ich durfte dann lernen, dass es rechtlich betrachtet nicht gemacht wird.
Irgendwo steht das auch (Kommentierung? VV? Ich weiß es gerade nicht mehr).
Der Gewerbetreibende hat dann quasi Pech.
Wenn sämtliche Anzeigepflichten missachtet wurden, doch ein Gewerbe ausgeübt wurde, dann wurde der Tatbestand der Schwarzarbeit erfüllt.
Gepostet am 21.11.2024 um 17:28 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=128248#post128248
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