Forum-Gewerberecht
» Gewerbeummeldung nach Gewerbeabmeldung «
aus dem Norden,
an diese Nachfrage möchte ich gerne einmal anknüpfen im Hinblick auf den Zweck des § 14 GewO.
Wie geht ihr damit um wenn euch bekannt wird, dass ein Gewerbetreibender im Zuständigkeitsbereich ein Gewerbe betrieben hat, dies aber nie angemeldet hat und den Betrieb zwischenzeitlich bereits aufgegeben hat?
Die Auffordeurng zur Anmeldung trotz der Betriebsaufgabe entspricht ja nun nicht dem Zweck des § 14 GewO. Wäre ich denn aber dennoch berechtigt die Person zur "nachträglichen" An- und Abmeldung aufzufordern? Mir ginge es hierbei primär um das Führen einer "sauberen" Gewerbekartei - sollten ggf. noch Auskunftsersuchen in Bezug auf diesen Betrieb aufkommen.
Das OWi-Verfahren werde ich aber unabhängig davon eröffnen - wobei ich natürlich mit den Angaben der An-/Abmeldung einen hervorragenden Nachweis über die nicht rechtzeitig getätigte Anzeige(n) hätte.
Ich freu mich über eure Einschätzungen
Viele Grüße aus dem Norden
Gepostet am 21.11.2024 um 08:51 von:
Benutzer: NinaniN
Der Original-Beitrag :
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