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 Moin  

@Mike
[I]Und warum zeigst Du dann diese "Testspielos" nicht an? Dann würdest Du doch das erreichen was Du forderst?[/I]

Mit diesen Fragen unterstellst Du mir quasi, dass ich das noch nicht getan hätte. Nach viel hin und her ist mir das sogar gelungen. In der Sache selbst habe ich nur kurzfristig etwas erreicht, nämlich Gerät raus und nächstes Gerät einige Wochen später wieder rein.
Als Nebensache habe ich dann einen „netten“ Anruf erhalten, man wäre doch Kollegen und solche Testaufstellungen würden doch den gesamten Aufstellern zu Gute kommen. Weniger Flops und weniger Manipulationen und ich solle das nicht so eng sehen, bei der nächsten Geräteauslieferung wäre ich vorne dabei und weiteres blablabla

Ich bleibe dabei, es ist höchste Zeit das die Gerätehersteller in die Verantwortung genommen werden nur das führt zum langfristigen Erfolg!

Im Fall [B]„tapier“ [/B]würde ich vorschlagen:
Die Zulassungsnummer 09999…….. wurde sicherlich nicht von der PTB vergeben!
Wenn „PTB-Zulassungsnummer“ auf die Scheibe gedruckt wurde, dann kann uns sicherlich Meike sagen ob das evtl. als Urkundenfälschung zählt.
Mit ein oder besser zwei Zeugen in die Spielo und das Gerät bespielen bis ein Gewinn kommt und dieser in EURO ausgezahlt wird.
Folgende Angaben festhalten:
Name der Zeugen
Ort und Uhrzeit
Spielablauf (möglichst genau)
Konzessionsinhaber der Spielo laut Inhaberschild
Anschrift des Geräteherstellers und Name vom GF (evtl. über seine Homepage)
Dann bei der Polizei Anzeige gegen den [U]Konzessionsinhaber[/U], gegen den [U]Gerätehersteller [/U]und den [U]Gerätebetreiber [/U] (evtl. gegen Unbekannt) stellen wegen Verstoß gegen § 284 StBG (1):
„Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Der vom UAVD weiter vorne zitierte „Leipziger-Kommentar“ kann auch hilfreich sein.

@Corlais
[I]Ein solches Gerät muß nicht über eine Zulassung verfügen.[/I] [B][SIZE=12](????????)[/SIZE][/B]  Kopfkratz    Kopfkratz    Kopfkratz  

Bereits die Nummer 09999…… deutet darauf hin, dass hier ein Geräte ohne Bauart-Zulassung betrieben wird! Zum eine geht deine Darstellungen am Sachverhalt vorbei und zum anderen würde ich gerne wissen, wo du das alles in der SpielVO oder Zulassung gelesen haben willst?  Respekt  
Hat man Dir evtl. eine bevorzugte Belieferung versprochen, oder betreibst du auch solche "Testgeräte"?



Gepostet am 17.04.2007 um 07:35 von:
Benutzer: Lingna
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=12821#post12821


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