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Vielen lieben Dank!

Muss ich für den Bescheid denn nochmal extra anhören, weil ich in meiner Anhörung nach §55 OWiG nur das Bußgeld angedroht habe, oder reicht die Anhörung aus und ich kann das Zwangsgeld, sowie in dem Bescheid aufgeführt androhen?



Gepostet am 14.11.2024 um 10:27 von:
Benutzer: Alfi_278
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