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 Moin  

Zum Zwangsgeld habe ich etwas da, schicke ich per PM mal rüber.

Die Owi mache ich meist nach Abschluss des Verfahrens, denn die Höhe des Bußgelds richtet sich (für mich, im Rahmen meines pflichtgemäßen Ermessens) danach, inwieweit der Gewerbetreibende einsichtig war, wie lange auf eine Reaktion gewartet werden musste, wie oft musste ich auffordern etc, ist also nicht immer eine gleichbleibende Summe.

Grüße



Gepostet am 14.11.2024 um 10:19 von:
Benutzer: Pitti81
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