Forum-Gewerberecht
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Hallo,
klingt schöner, ist auch stimmiger, weil ja immer in erster Linie der Mensch gecoacht werden muss, anstatt der Hund
, aber fällt ganz normal unter Hundetraining und ist wie schon angemerkt wurde ein anzeigepflichtiges Gewerbe (mit Erlaubnispflicht nach § 11 TSchG vom Veterinäramt).
Gepostet am 04.11.2024 um 16:22 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
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