Forum-Gewerberecht
» Gewerbeummeldung nach Gewerbeabmeldung «
Davon ab, dass unser Gewerbeprogramm (VOIS) eine Ummeldung nur bei einem angemeldeten Betrieb zulässt, stellt sich mir die Frage, wenn Ihr Programm das zulassen sollte, warum?
Der Zweck der "Gewerbeüberwachung" ist nicht mehr gegeben.
Sollten Sie diese Ummeldung als Good-will durchführen wollen und durchführen können, zum Beispiel um korrekte Daten in einer Gewerbeauskunft ausgeben zu können, kann im gleichen Atemzug die Einleitung eines Owi-Verfahrens geprüft werden, denn Unverzüglichkeit und 10 Jahre beißt sich etwas.
Grüße
Gepostet am 30.10.2024 um 13:53 von:
Benutzer: Pitti81
Der Original-Beitrag :
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