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Guten Morgen,

vor sechs Monaten hat eine Gewerbetreibender sein Gewerbe aufgegeben und abgemeldet.

Der Gewerbetreibende legt uns jetzt eine Gewerbeummeldung in Bezug auf eine Betriebssitzverlegung von zehn Jahren vor.

Gegen den Gewerbetreibenden läuft ein Strafverfahren. Die Polizei hat hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft bereits eine Gewerbeauskunft beantragt und erhalten.

Wir würden gerne die Gewerbeummeldung zurückweisen, da durch die Gewerbeabmeldung kein bestehender Gewerbebetrieb mehr vorhanden ist und der Zweck der Gewerbeüberwachung nach § 14 GewO somit nicht mehr gegeben ist.

Ist diese Vorgehensweise gewerberechtlich in Ordnung oder müssen wir die Gewerbeummeldung bearbeiten?

 Danke  



Gepostet am 30.10.2024 um 10:21 von:
Benutzer: Orchidee
Der Original-Beitrag :
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