Forum-Gewerberecht
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[quote][i]Original von romario[/i]
Wenn man die Internetadresse als verpflichtende Angabe sieht, dann müsste eine Änderung der URL ja eigentlich auch gemeldet werden. Dies ist aber eindeutig kein Meldegrund.
Wir fragen nach diesen Angaben, nehmen aber natürlich immer Meldungen ohne Telefonnummer etc. entgegenen. Es gibt ja auch viele Onlinehändler die könnten als URL nur Amazon oder Ebay nennen.[/quote]
Genau so handhabe ich das auch und so mache ich das auch mit Geschäftsnamen, die mir unterkommen. So viele Menschen agieren dann nur und ausschließlich unter einem Phantasienamen, weil nicht verstanden wird, wie das rechtlich mit Firmennamen usw. funktioniert.
Der positive Nebeneffekt ist, wenn man es denn kontrolliert, dass ich so schon enorme Abweichungen vom tatsächlichen Tun und der Angaben in der Gewerbeanzeige entdeckt habe, auch und insb. im Hinblick auf erlaubnis- und zulassungspflichtige Gewerbe.
Die Leute wissen, dass viele Behörden dahingehend nicht tätig werden und sind da teilweise sehr leichtsinnig. Verschiedene Verfahren bei verschiedenen Fachbehörden waren da schon die Folge aufgrund eines kurzen Blicks auf die Website oder die entsprechende Händlerseite bei Plattformen.
In einem GU-Fall konnte ich über die Mobile.de-Händlerseite auch vor 10 Jahren schon mal hübsch dokumentieren, wie gegen die GU verstoßen wird.
Ohne diese Internetpräsenz wäre der vehemente Verstoß über Jahre hinweg nie aufgefallen.
Gepostet am 29.10.2024 um 13:23 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=128040#post128040
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