Forum-Gewerberecht
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Wenn man die Internetadresse als verpflichtende Angabe sieht, dann müsste eine Änderung der URL ja eigentlich auch gemeldet werden. Dies ist aber eindeutig kein Meldegrund.
Wir fragen nach diesen Angaben, nehmen aber natürlich immer Meldungen ohne Telefonnummer etc. entgegenen. Es gibt ja auch viele Onlinehändler die könnten als URL nur Amazon oder Ebay nennen.
Gepostet am 29.10.2024 um 12:56 von:
Benutzer: romario
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=128039#post128039
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