Forum-Gewerberecht

» Geräte ohne Zulassung «

Aber ich frage mich, lieber Jörg, ob ein als als Gewinngerät konzeptionierte Gerät, welches als Unterhaltungsspielgerät genutzt wird, denn die Voraussetzungen für Unterhaltungsspielgeräte erfüllt. Oder spielt dies keine Rolle, wenn kein Geld eingeworfen werden kann? Kopfkratz  

Schönes Wochende
wünscht
Kay



Gepostet am 13.04.2007 um 22:47 von:
Benutzer: Kay Löffler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=12801#post12801


Beitrags-Print by Breuer76